Geldmacherei - oder sinnvolle Pflicht?
Viele Unternehmer unterschätzen die Brandgefährdung und die sehr schnelle Ausweitung eines „kleinen“ Brandes.
Auch wenn die Feuerwehr schnell da ist, kann sich ein kleiner Entstehungsbrand bereits zu einem großen Feuer ausgebreitet haben.
Brandschutzhelfer leisten einen wichtigen Beitrag im Rahmen des betrieblichen Brandschutzes. Ihre Aufgabe ist es, gefährliche
Situationen zu erkennen und Entstehungs-brände wirksam zu bekämpfen.
Klassischerweise ergreifen Sie im Ernstfall erste Maßnahmen, um den Brand zu löschen oder einzudämmen, bis professionelle Hilfe eintrifft.
Häufig arbeiten Brandschutzhelfer zudem beim präventiven Brandschutz mit, sorgen also zusammen mit dem Brandschutzbeauftragen dafür, dass es gar nicht erst zum Ernstfall kommt. Als Brandschutzhelfer sollten Sie daher besonders geschult sein.
Arbeitgeber sind verpflichtet, in jedem Betrieb mindestens 5% der anwesenden Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer zu qualifizieren. Die rechtliche Grundlage hierfür ergibt sich unter anderem aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), den Vorschriften der Berufsgenossenschaft (BGV A1) und der Arbeitsstättenregel ASR 2.2. Diese besagen unter anderem:
Mitarbeiter müssen an Feuerlöschern einmal im Jahr geschult werden (Arbeitsschutzgesetzt: §10 & §12)
Idealerweise sollte in einem Betrieb in jedem Brandschutzabschnitt mindestens ein qualifizierter Helfer anwesend sein.
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